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Vollstreckungsstelle

Werden fällige Beträge (in der Regel nach Mahnung) nicht entrichtet, obliegt der Vollstreckungsstelle die Beitreibung. Auch für die Vollstreckung nichtsteuerlicher Ansprüche anderer staatlicher Stellen (z.B. Bußgelder) ist sie zuständig, wenn entsprechende Ersuchen an das Finanzamt gerichtet werden. Die Beitreibung vor Ort wird durch eigene Vollziehungsbeamte durchgeführt.

Informationen über die Versteigerung beweglicher Sachen durch bayerische Finanzämter
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Steuerzahlung
Vordrucke für die "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse"

Ansprechpersonen Vollstreckung Steuern allgemein

Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 0951 84 + Nebenstelle
A - GQ Vollstreckung Steuern allgemein 176, 178
GR - MET Vollstreckung Steuern allgemein 361
MEU - SH Vollstreckung Steuern allgemein 375
SI - Z Vollstreckung Steuern allgemein 262
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Vollstreckung Fälle mit hohem Rückstand

Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 0951 84 + Nebenstelle
A - C Vollstreckungsfälle SF 462
D - K Vollstreckungsfälle SF 174
L - Z Vollstreckungsfälle SF 177
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Vollstreckung Insolvenzfälle

Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 0951 84 + Nebenstelle
A - Z Insolvenzen Regelverfahren 182
A - Z Insolvenzen Verbraucherverfahren 249
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Vollstreckungsersuchen anderer Behörden

Buchstaben / Bereich Aufgabenbereich Telefon 0951 84 + Nebenstelle
A - Z Vollstreckungsersuchen 168, 260
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar

Ansprechpersonen Liquiditätsprüfung

Aufgabenbereich Telefon 0951 84 + Nebenstelle
Liquiditätsprüfung 462
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar