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Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
Formulare zur Grunderwerbsteuer

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sogenannte Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Die Grunderwerbsteuerzentralstelle beim Finanzamt Bamberg ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Forchheim, Kulmbach und Bayreuth.

Ihre Ansprechpersonen beim Finanzamt Bamberg

Aufgabenbereich Telefon 0951 84 + Nebenstelle
Grunderwerbsteuerstelle 301, 373
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar