Skip to main content

Betriebsprüfung (BP)

Betriebsprüfer/innen überprüfen die erklärten Besteuerungsgrundlagen von Betrieben und deren Inhabern vor Ort an Hand von Unterlagen, insbesondere der Buchführung und den dazugehörenden Belegen. Vorgänge des Betriebs und anderer Einkunftsarten werden auf ihre steuerliche Bedeutung überprüft. Gewichtige Feststellungen gehen in den Prüfungsbericht ein und bilden die Grundlage für die endgültige Steuerfestsetzung durch den Innendienst. Über Zusammenhänge des geprüften Falles mit Dritten können Kontrollmitteilungen gefertigt werden.

Informationen zur Außenprüfung

Hinweis:

Zuständig für die Prüfung der land.- und forstwirtschaftlichen Betriebe ist die Betriebsprüfungsstelle beim Finanzamt Nürnberg-Süd.

Ansprechpersonen

Aufgabenbereich Telefon 0951 84 + Nebenstelle
BP-Kanzlei 417, 410, 438
Sachgebietsleiter BP01 412
Sachgebietsleiter BP02 407
Sachgebietsleiter BP03 406
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar