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Betriebsnahe Veranlagung (BNV)

Aufgabe der Betriebsnahen Veranlagung ist es, den Innendienst bei der Aufklärung von steuerlich schwierigen Sachverhalten zu unterstützen, Unklarheiten in den Steuererklärungen und sonstigen Unterlagen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an Ort und Stelle zu erörtern und aufzuklären. Bei Kleinstbetrieben führt die BNV auch Außenprüfungen durch.

Ansprechpersonen

Aufgabenbereich Telefon 0951/84 + Nebenstelle
BN02 227
BN03 364
BN04 228
BN06 246
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar